Verbot des Mitführens von Waffen, Messern und anderen gefährlichen Gegenständen an hessischen Schulen
Ein landesweit einheitliches Mitführverbot von Waffen, Messern und anderen gefährlichen Gegenständen für Schulen tritt ab dem 18. August 2025 in Kraft.
Anfang des Jahres trat in Hessen die „Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs" in Kraft, welche auch für den Schülerverkehr das Verbot des Führens von Waffen und Messern aller Art regelt. Daran orientierts sich der neue Erlass.
Die Regelung schafft Rechtsklarheit und gilt ohne Umsetzung in der Schulordnung für alle öffentlichen Schulen.
Darin wird unter anderem ausgeführt, dass bei Verstößen von Schülerinnen und Schülern gegen den Erlass die üblichen pädagogischen und ordnungsrechtlichen Maßnahmen des § 82 des Hessischen Schulgesetzes Anwendung finden. Fragen haben.
Rechtliches
Weitere Infomationen
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